Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21474
VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03 (https://dejure.org/2003,21474)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27.08.2003 - 6 B 2762/03 (https://dejure.org/2003,21474)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 27. August 2003 - 6 B 2762/03 (https://dejure.org/2003,21474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreitigkeit um einen Beförderungsdienstposten - aktuelle Rechtsprechung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs 1 BG ND; § 14 Abs 5 BG ND; § 14 Abs 4 S 2 GKG; § 20 Abs 3 GKG; § 123 Abs 1 VwGO; § 162 Abs 3 VwGO
    Aktualitätserfordernis; aktuelle Beurteilung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Beurteilung; ermessensfehlerfreie Entscheidung; frühere Beurteilung; Hilfskriterium; Justizvollzugsdienst; Konkurrentenstreitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Ungeachtet dessen hat sich die Ermessensausübung jedoch nach § 8 Abs. 1 NBG strikt am Leistungsgrundsatz zu orientieren, so dass der Dienstherr zur Ermittlung des Leistungsstandes auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen hat wie sie regelmäßig in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen Ausdruck finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - vgl. auch Nds.OVG, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95, - Nds.Rpfl. 1995, S. 168 = Nds.VBl 1995, S. 212; zum Aktualitätserfordernis: Nds.OVG, Beschluss v. 26. August 1994 - 5 M 3781/94 - Nds.OVG vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, NdsVBl. 2000, S. 151 (152)), die nicht allein deshalb unbeachtlich werden, weil der Beamte gegen sie Rechtsbehelf eingelegt hat (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 2 ME 123/03 - zum Maßstab im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens: OVG Münster, Beschluss vom 13. September 2001, - 6 B 1776/00 -, DÖD 2001, S. 316 (317 f.)).

    Dabei hat der Dienstherr allerdings zum einen zu beachten, dass auch zurückliegende dienstliche Beurteilungen bedeutsam werden können und sie nicht zu den Hilfskriterien zählen, weil sie vor allem bei einem Vergleich von im wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung in einem Beförderungsamt ermöglichen; ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Bewerberauswahl vor den Hilfskriterien ist deshalb mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine "Stichentscheidung" unter Bewerbern zu treffen ist, die als im Wesentlichen gleich geeignet beurteilt worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31/01 -, Buchholz 237.9 § 20 SaarLBG, Nr. 1, bestätigt durch Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -).

    Zum anderen hat der Dienstherr zu beachten, dass es gerade Sinn des statt verbaler Differenzierungen gewählten Punktsystems, das Abstufungen innerhalb des vergebenen Gesamturteils zum Zwecke eines Leistungsvergleichs ermöglichen soll, ist, Bewertungsunterschiede zum Ausdruck zu bringen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 -).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Nach § 14 Abs. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Nds.GVBl. S. 33), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 (Nds.GVBl. S. 806)) besteht zwar kein Rechtsanspruch des Beamten auf Beförderung; davon unberührt bleibt indes sein Anspruch auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001, - 2 A 3/00 -, NVwZ-RR 2002, S. 47 (48)), weil die beamtenrechtlichen Vorschriften auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 172 (173)).

    Erst wenn mehrere Bewerber den Anforderungskriterien gerecht werden, erlangen Qualifikationsabstufungen Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001, a.a.O.; vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 19. Januar 2000, - 3 CE 99.33 09 -, DVBl. 2000, S. 1140 (1142)).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Ungeachtet dessen hat sich die Ermessensausübung jedoch nach § 8 Abs. 1 NBG strikt am Leistungsgrundsatz zu orientieren, so dass der Dienstherr zur Ermittlung des Leistungsstandes auf unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen hat wie sie regelmäßig in den aktuellen dienstlichen Beurteilungen Ausdruck finden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2003 - 2 C 16/02 - vgl. auch Nds.OVG, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 5 M 1532/95, - Nds.Rpfl. 1995, S. 168 = Nds.VBl 1995, S. 212; zum Aktualitätserfordernis: Nds.OVG, Beschluss v. 26. August 1994 - 5 M 3781/94 - Nds.OVG vom 5. August 1999 - 2 M 2045/99 -, NdsVBl. 2000, S. 151 (152)), die nicht allein deshalb unbeachtlich werden, weil der Beamte gegen sie Rechtsbehelf eingelegt hat (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 2 ME 123/03 - zum Maßstab im Rahmen des Konkurrentenstreitverfahrens: OVG Münster, Beschluss vom 13. September 2001, - 6 B 1776/00 -, DÖD 2001, S. 316 (317 f.)).

    Dabei geht das Niedersächsische Oberwaltungsgericht davon aus, dass eine vorrangige Berücksichtigung früherer Beurteilungen dann nicht geboten ist, wenn mehrere Einzelmerkmale zugunsten des ausgewählten Bewerbs streiten und sie für den Beförderungsdienstposten auch bedeutsam sind (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 5. Juni 2003 - 2 ME 123/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2002 - 1 B 1133/01

    Stellenausschreibung eines Beförderungsdienstpostens; Verbindlichkeit des

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Bei der Entscheidung zwischen mehreren im wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern dürfen deshalb keine ganz anderen Akzente gesetzt werden als sie sich aus der Stellenausschreibung ergeben (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 25. November 1996 - 2 M 4952/96 -, Nds.RPfl. 1997, S. 59 (60); vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 5. April 2002, - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, S. 52).
  • BayObLG, 22.08.1996 - 2Z BR 84/96

    Vormerkung zur Sicherung eines aufschiebend bedingten Anspruchs auf Übertragung

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Bei der Entscheidung zwischen mehreren im wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern dürfen deshalb keine ganz anderen Akzente gesetzt werden als sie sich aus der Stellenausschreibung ergeben (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 25. November 1996 - 2 M 4952/96 -, Nds.RPfl. 1997, S. 59 (60); vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 5. April 2002, - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, S. 52).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.1996 - 2 M 4952/96

    Zustimmung des Personalrats zu einer Auswahlentscheidung von Bewerbern ;

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Bei der Entscheidung zwischen mehreren im wesentlichen gleich geeigneten Bewerbern dürfen deshalb keine ganz anderen Akzente gesetzt werden als sie sich aus der Stellenausschreibung ergeben (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 25. November 1996 - 2 M 4952/96 -, Nds.RPfl. 1997, S. 59 (60); vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 5. April 2002, - 1 B 1133/01 -, NVwZ-RR 2003, S. 52).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Nach § 14 Abs. 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - (in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 2001 (Nds.GVBl. S. 33), geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2001 (Nds.GVBl. S. 806)) besteht zwar kein Rechtsanspruch des Beamten auf Beförderung; davon unberührt bleibt indes sein Anspruch auf eine fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 2001, - 2 A 3/00 -, NVwZ-RR 2002, S. 47 (48)), weil die beamtenrechtlichen Vorschriften auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, - 2 C 14/98 -, NVwZ-RR 2000, S. 172 (173)).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00

    Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Nachdem das Gericht durch Urteil vom 26. März 2003 - 6 A 310/01 - unter Würdigung des tendenziell abweichenden obiter dictum des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 115, 89 = DÖV 2002, 299 = NordÖR 2002, 129, mit zustimmender Anmerkung von Hermann, NordÖR 2002, 108, und kritischer Anmerkung von Grundmann, a.a.O., S. 106, weiter kritisch: Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Kommentar zum BBG, Stand: Februar 2002, § 23 Rdn. 14) an seinem Rechtsstandpunkt festgehalten hat, wonach sich der Streit um die Ernennung/Beförderung mit Aushändigung der Ernennungsurkunde an den ausgewählten Bewerber erledigt, bestehen am Vorliegen eines Anordnungsgrundes keine Zweifel.
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Sind sie dagegen in den letzten Beurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilt worden, so kann der Dienstherr zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlkriterien - wie z.B. Lebens- oder Dienstalter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123 (126)), Differenzen bei Eignung, Leistung und Befähigung, auch wenn sie geringfügig sind - wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, S. 118 (119)).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VG Oldenburg, 27.08.2003 - 6 B 2762/03
    Sind sie dagegen in den letzten Beurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilt worden, so kann der Dienstherr zwischen mehreren möglichen und den Leistungsgrundsatz wahrenden Auswahlkriterien - wie z.B. Lebens- oder Dienstalter (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, - 2 C 51.86 -, BVerwGE 80, 123 (126)), Differenzen bei Eignung, Leistung und Befähigung, auch wenn sie geringfügig sind - wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, S. 118 (119)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2001 - 6 B 1776/00

    Übertragung einer Beförderungsstelle auf einen Beamten i.S.d. Prinzips der

  • VGH Bayern, 19.01.2000 - 3 CE 99.3309
  • OVG Niedersachsen, 18.05.1995 - 5 M 1532/95

    Stellenvergabe; Leiters des Rechnungsprüfungsamtes; Bestenauslese;

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

  • OVG Niedersachsen, 05.08.1999 - 2 M 2045/99

    Aktualität von Regelbeurteilungen;; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 5 M 640/98

    Konkurrentenklage; Auswahlentscheidung; Beförderung; Dienstliche Beurteilung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1999 - 10 B 12176/99

    Anforderungen an die dienstliche Beurteilung eines Beamten im Rahmen der

  • VG Oldenburg, 26.03.2003 - 6 A 310/01

    Erledigung des Konkurrentenstreits durch Ernennung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht